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Wie löse ich mein e-Rezept ein?

Um es kurz zusammen zu fassen: Die Einlösung ist noch nicht in ganz Deutschland möglich, leider!

Wie ist der aktuelle Stand zum e-Rezept?

Seit einigen Jahren gibt es bereits laufende e-Rezept-Systeme, welche immer an ein e-Arztbesuch-System gekoppelt sind. Das bedeutet, dass auf dem Smartphone ein Gespräch mit einem Tele-Arzt stattfindet, ein persönlicher Besuch ist nicht möglich.
Diese Art der Konsultation ist jedoch bisher in allen Fällen privat zu tragen und umfasst nur eingeschränkte Krankheitsgebiete, schließlich kann der Arzt am Telefon keine Untersuchungen durchführen. Die gesetzlichen Krankenversicherungen leisten für solche Versorgungen bisher nicht, sodass man als Patient nicht nur das Arzneimittel privat bezahlt, sondern auch die Kosten der Konsultation beim Tele-Arzt.
Ein Anbieter dieses Services ist beispielsweise die teleclinic.

Wann kann jeder den Tele-Arzt und damit das e-Rezept nutzen?

Ab Juni 2020 – so der Plan – sollen die technischen Voraussetzungen überall erfüllt sein damit eine Teilnahme aller Versicherter möglich wird – soweit so gut. Da dazu alle Akteure – also neben Arzt und Apotheke auch die Krankenversicherungen – eingebunden werden müssen, ist diese knappe Terminsetzung sicher ein sehr ambitioniertes Ziel.

Was ist jetzt aktuell möglich?

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), sowie die Landesapothekerkammer und der Landesapothekerverband Baden-Württemberg haben bereits 2018 das Projekt GERDA (Geschützter e-Rezept-Dienst der Apotheken) ins Leben gerufen. Da in der aktuellen Pilotphase jedoch nur Apotheken und Ärzte in der Region Stuttgart und im Landkreis Tuttlingen an GERDA teilnehmen können, ist es erforderlich, dass auch die Patienten/innen in diesen Regionen wohnen.
Genau wie bei den bisher bestehenden Systemen findet das Arztgespräch am Smartphone per Videochat statt, dazu wird die docdirect-App verwendet. Ein Besuch beim Arzt vor Ort findet nicht statt.
Stellt der Tele-Arzt ein Rezept aus, so wird dieses direkt in der App angezeigt und kann an eine der teilnehmenden Apotheken vor Ort gesendet werden.

Wir halten Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden.

Bis dahin:
Senden Sie uns Ihr Papier-Rezept als Brief, e-Mail oder Fax.

Das Original des Papier-Rezepts muss leider nach wie vor zu uns in die Apotheke; und auch den Gang zum Arzt werden Sie ersteinmal weiter auf sich nehmen müssen.